Neben der seit langem bekannten Richtlinie 76/769/EWG hat die Kommission der Europäischen
Union zwei neue Richtlinien in Kraft gesetzt, die für die Leiterplattenindustrie von Bedeutung sind:
- Waste of Electrical and Electronical Equipment (2002/96/EWG)
und
- Restriction of Hazardous Substances (2002/95/EWG)
Die WEEE reguliert die Entsorgung und die Wiederverwertung von Elektro-
und Elektronikschrott. Basismaterialien sind von dieser Verordnung insofern
betroffen, als halogenhaltige Abfälle zukünftig als Sondermüll deklariert werden
müssen, halogenfreie Abfälle aber weiterhin als normaler Industrieabfall entsorgt werden können.
Die RoHS verbietet definitiv die Verwendung von:
- Blei (Pb)
- Cadmium (Cd)
- Quecksilber (Hg)
- Chrom-VI (Cr-VI)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Biphenylether (PBBE oder PBDE)
Typische Vertreter von PBB und PBDE sind:
- Pentabromdiphenylether
- Octabromdiphenylether
- Decabromdiphenylether
- Bis(trobromphenoxy)ethan
Unser Basismateriallieferant, die ISOLA GmbH bestätigt, dass diese Stoffe weder
Bestandteil ihrer Basismaterialien sind, noch dass sie zu ihrer Herstellung eingesetzt
werden. Das Bleiverbot bringt eine um 30 - 40 °C höhere Verarbeitungstemperatur beim bleifreien
Löten mit sich. Entsprechend wärmestabile Basismaterialien wurden entwickelt und werden angeboten.
Cadmium, Quecksilber und Chrom-VI haben zu keiner Zeit eine Rolle bei Basismaterialien gespielt.
Bei den Flammschutzmitteln wird oft die Frage gestellt, welchen Stoff wir einsetzen und ob er in die
Klasse der PBB oder PBBE fällt und damit zukünftig verboten sein wird.
Zum Erreichen der Flammschutzklasse VO gemäß UL94-Spezifikation setzt die ISOLA GmbH bromierte Epoxidharze ein.
Diese erhält man in der Regel dadurch, dass die Reaktivkomponente Tetrabrombisphenol-A (TBBA) in
einen geeigneten Glycidylether einreagiert wird und somit fester, nicht mehr trennbarer Bestandteil der Polymermatrix ist.
Wichtig ist, dass weder das reine Tetrabrombisphenol-A, noch das daraus hergestellte bromierte
Epoxidharz zur Klasse der PBB oder der PBBE gehören. D. h., dass die Basismaterialien
aus bromierten Epoxidharzen weiterhin in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien 76/769/EWG,
2002/95/EWG und 2002/96/EWG der EU hergestellt werden.